Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen dem Künstler Elias Sahabi, im folgenden genannt "Elias Noro", Bahnhofstraße 13 / 25497 Prisdorf und dem jeweiligen Kunden (nachfolgende Auftraggeber) geschlossenen Verträge (die Parteien). Jeglicher Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und Elias Noro unterliegen diesen AGBs. Bei der Beauftragung und der Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Die Gültigkeit dieser AGBs halten für die Dauer aller Projekte, Veranstaltungen und Events an und sind für alle Projekte, Veranstaltungen und Events gültig.

Die AGBs richten sich ausschließlich an Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind. Gegenstand dieser AGB sind die angebotenen Produkte und Leistungen von Elias Noro. Elias Noro ist also berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber Dritter zu bedienen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsgegenstand, außer, Elias Noro hätte dem ausdrücklich zugestimmt. Alle Vereinbarungen von Elias Noro und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages sind im Angebot, den Produktbeschreibungen oder auch in Rahmenverträgen niedergelegt.

2. Vertragsschluss

Zur Beauftragung genügt die Zusage/ Buchungserklärung per E-Mail, Telefon, sozialen Medien (Facebook, Instagram) oder Brief in Schriftform. Der Umfang der Leistungen/Vertragsgegenstand wurde durch ein Angebot oder Absprache und dessen Anlagen, Produkt- und Leistungsvereinbarungen per E-Mail oder Offline vereinbart. Weitere Leistungen können zusätzlich vereinbart und separat verrechnet werden.

3. Durchführung und Technik

Bei Buchung einer Bühnenshow (sowie ab 50 Zuschauern) hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Soundanlage mit XLR- sowie USB-Anschluss bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt das Headset selbst. Änderungen sind in Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. Getränke werden vom Auftraggeber in adäquatem Maße zur Verfügung gestellt.

4. Künstlergarderobe

Vom Auftraggeber wird ein kleiner Raum zur Vorbereitung für den Künstler zur Verfügung gestellt. Der Künstler hat zum Auftritt angemessene Kleidung zu tragen.

5. Filmaufnahmen

Wird der Auftritt vor Ort mit einer professionellen Kamera vom Auftraggeber aufgezeichnet, stehen dem Auftragnehmer diese Aufnahmen in vollem Umfang zu.

6. Nichterfüllung des Vertrags

Wird der Vertrag aus einem Grund nicht erfüllt, werden beiderseits
a) 0% bis 24 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
b) 50% bis 12 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
c) 100% ab 12 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
Schafft einer der Vertragspartner adäquaten Ersatz, entfällt jegliches Recht zur Forderung eines Ausfallgeldes.


7. Ausnahme – Corona

Sollte Ihre Feierlichkeit auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattfinden dürfen, können Sie innerhalb 1-2 Wochen vor der Show kostenfrei stornieren. Dies trifft allerdings nicht zu, wenn eine Feier in Ihrer geplanten Größenordnung generell zu dieser Zeit, ggf. mit kleinen Sicherheitsvorkehrungen, in Ihrem Bundesland stattfinden darf. Dann treten folgende Ausfallgelder in Kraft, siehe Punkt 6.

Stand: Hamburg, 27. Feb 2024 – Elias Noro – www.eliasnoro.com